“Wohnen am Aasee” Ibbenbüren

Gestaltungsfibel & Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan 132a “Wohnen am Aasee” 2014

in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Lilija Bartuli

 

Gestaltungssatzung

 

Die Steuerung der künftigen Stadtentwicklung bedarf spezifischer Handlungskonzepte sowohl auf der städtebaulichen wie auch architektonischen Ebene. Dabei müssen die baugestalterischen Belange und Entwicklungsinteressen der Gemeinden gesichert werden. Gestaltungssatzungen helfen dabei.  Sie stellen ein städtebauliches Instrument dar, das die künftige Gestaltung alter und neuer baulicher Entwicklungen im Interesse eines harmonischen Gesamteindrucks festlegt. Dabei kann die Gemeinde aktiv auf das Stadtbild und die Gestaltung der Straßenräume, der Freiflächen, der baulichen Anlagen sowie der Werbeanlagen einwirken. Gestaltungssatzungen umfassen ein breites Spektrum von städtebaulichen und architektonischen Vorgaben und bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Vorgaben. Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften mit räumlich begrenztem Geltungsbereich.

 

Gestaltungsfibel

 

Wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Vorgaben ist die anschauliche Vermittlung der Inhalte der Gestaltungssatzung und intensiver Dialog der Akteure. Hier greift die Gestaltungsfibel. Sie erläutert die Ziele und Vorstellungen der Gestaltungsmaßnahmen, hilft dabei die Inhalte der Satzung zu verstehen und verdeutlicht den Satzungstext an Hand von Projektbeispielen, Beispielbildern und Skizzen. Gleichzeitig stellt die Fibel eine weitergehende Erläuterung und Begründung der Satzung dar. Sie enthält Anregungen und Empfehlungen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern, Freiflächen, Stellplätzen, technischen und Werbeanlagen. Sie ist ein Leitfaden für Investoren, Bauherren, Architekten und Fachplaner, der sie bei der Planung und Umsetzung begleitet und unterstützt.

 

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Variationen Nutzungsdichte

Orientierung, Bauabschnitte, Erschließung

Gestaltungsfibel_02_ISO_Dach_und_Fassade

Fassaden- und Dachausbildung

Barrierefreiheit

Gebäudetypologien und Nutzungstrennung